Wer z. B. ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen will, steht vor wichtigen Entscheidungen. Es ist zumeist die teuerste Ausgabe des Lebens mit jahrzehntelangen Finanzleistungen. Deshalb sollte sich jeder, der solch eine teure Investition plant vor Abschluss eines Kaufvertrages von einem Bausachverständigen ein solches Objekt mal genauer untersuchen lassen, auch wenn dies mit Kosten verbunden ist. Kosten allerdings, die im Hinblick auf die Gesamtkosten eines Objektes recht bescheiden sind, sich aber mit Sicherheit letztendlich bezahlt machen.
Nicht jeder, der verkaufen will - und hierfür fühlen sich heute viele berufen - besitzt auch die nötige Sach- und Fachkenntnis.
Aufgrund meiner mehrjährigen Erfahrung weiß ich, dass gerade bei älteren Häusern nicht von jedermann sofort ein (sehr oft merkantiler) Minderwert oder Schaden erkennbar ist. Ganz besonders dann nicht, wenn ein solches Verkaufsobjekt extra zum Verkauf "geschönt", d. h. hergerichtet wurde.
Zu denken ist hierbei an reine Oberflächenmakulatur z. B. der Außen- und Innenwände im UG oder aber auch durch neue Verkleidungen des Dachgebälkes u. v. a. mehr. Oftmals sind sogar nähere und ins Detail gehende Untersuchungen durch Spezialisten (z. B. bei Verdacht auf "Altlasten" ) notwendig. Schließlich will man doch einigermaßen sicher sein, dass das ins Auge gefasste Objekt auch den Preis wert ist und man sein Geld nicht in ein Objekt investiert, für das man sehr bald hohe Kosten für Sanierung u. ä. ausgeben muss.
Ich habe leider in vielen Jahren die Erfahrung machen müssen, dass man zwar oftmals sehr schnell bereit ist, viele hunderttausend € für ein Haus oder Wohnung auszugeben, nur an einer vorherigen Untersuchung und Begehung durch einen neutralen Bausachverständigen wird zu oft gespart und hinterher ist es oft zu spät. Nicht selten werden nämlich in Verträgen Klauseln eingebaut, die spätere Reklamationen fast unmöglich oder doch sehr erschwert durchsetzbar machen.
Nur die Feststellungen vor Ort machen es möglich, das für Sie in Frage kommende Haus oder die Wohnung besser zu durchleuchten. Wenn Sie über den Zustand Ihrer Immobilie Bescheid wissen, dürfte es leichter sein, eventuelle Änderungen des Vertrages zu Ihren Gunsten durchzusetzen. Die Risiken können auf ein Minimum beschränkt werden.
  FAZIT: Kein Immobilienkauf ohne baufachliche Prüfung!
   
Verkehrswert nach BauGB § 194
  Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Mietwertgutachten nach § 558 BGB
  d. h. Gutachten über die ortsübliche Vergleichsmiete werden sowohl von Seiten des Vermieters, aber auch sehr oft durch den Mieter selbst benötigt, weil man sich über die Höhe der verlangten bzw. bezahlten Miete nicht einig werden kann. Oft kommt es zum Streit zwischen Vermieter und Mieter, weil die Wohnung mit Mängeln behaftet sei (denken Sie an das leidige Problem der "Schimmelpilzbildungen")
Meistens hilft hierbei im Vorfeld vor evtl. größeren Streitereien ein solches Mietwertgutachten über die ortsüblich vergleichbare Miete der Wohnung und ggfls. Feststellung der Mängel u. ä. beiden Seiten weiter, so dass sich dann eine gerichtliche Auseinandersetzung sehr oft vermeiden läßt.
Zwar gibt es in vielen größeren Städten Mietspiegel als reine Orientierungshilfen, aber das Problem beginnt schon bei der strittigen Einstufung in Wohnlage, Ausstattung und Baualterskategorie z. B. bei erfolgten Umbauten oder größeren Modernisierungen. Auch über die tatsächlich anrechenbare reine Wohnfläche nach DIN bzw. II. BV gehen die Meinungen zwischen Vermieter und Mieter sehr oft auseinander; in einem solchen Mietwertgutachten wird die tatsächliche Wohnfläche ggfls. durch örtliches Aufmaß korrekt ermittelt.