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V O N G U T A C H T E
N B I S M E D I A T I O N |
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Schäden sind beim Bauen nach wie vor ein viel zu oft vorkommendes Ereignis. Sowohl Planungs-, Ausführungs-, Überwachungs- und auch Materialfehler können Ursache eines Bauschadens sein.
Planungsfehler sind in der Regel die teuersten Fehler, aber da es in
diesem Fall möglich ist den Verursacher zu bestimmen, sind die entstehenden
Sanierungskosten meist eindeutig zuzuordnen. |
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Beweissicherung | |||||||||
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----------->Was ist eine BWS?
Eine Beweissicherung entspricht einer Bauzustandsaufnahme eines Gebäudes,
die im Vorlauf zu einer beginnenden Bautätigkeit durchgeführt
wird. Eine Beweissicherung umfasst die Aufnahme und Dokumentation sämtlicher
baulicher Schäden eines Objekts vor Baubeginn. Die Dokumentation
zum baulichen Zustand des Bestandes erfolgt auf Grundlage der Empfehlung
der DIN-Vorschrift 4123, Pkt. 5.5 . Dazu sollte der Zustand vorhandener
Gebäude im möglichen Einflußbereich einer zukünftigen
baulichen Maßnahme unter Mitwirkung aller Beteiligten vor Beginn
der Bauarbeiten festgestellt werden. Eine BWS kann sowohl für den BAUHERREN eines geplanten Bauvorhabens als auch für denn EIGENTÜMER eines bestehenden Objekts sinnvoll sein. ---------->Warum eine BWS? Eine BWS wird in erster Linie durchgeführt um sich bei evtl. Schadensfällen im Zusammenhang mit der Bauausführung rechtlich und versicherungstechnisch abzusichern. Insbesondere bei Tiefbau- und Abrissarbeiten treten aufgrund der anfallender Erschütterungen, Vibrationen oder Änderungen der Baugrundverhältnisse durch Grundwasserabsenkungen oder zusätzliche Belastungen häufig Schäden in benachbarten Gebäuden auf. ---------->Siehe dazu folgendes Gerichtsurteil:
Derartige Streitigkeiten sind mit einem aussagefähigen Beweissicherungsverfahren i.d.R. abzuwenden, denn eine vollständige Beweissicherung dokumentiert den Bestand vor, während und nach der Baumaßnahme. Ausschlaggebend ist in jedem Fall: die Qualität der Beweissicherung, also mit welcher Gründlichkeit bereits im Vorfeld der Baumaßnahme alle Schäden aufgenommen wurden, die Überzeugungskraft des Gutachtens auch einem Laien gegenüber, d.h. es müssen genügend Aussagen und Beweise vorliegen, dass nichtgeschädigte Bereiche tatsächlich keine Schäden aufweisen. Ich führe Beweissicherungen u.a. durch bei: - Hochbaumaßnahmen, insbesondere bei Bauen im Bestand und Abrissarbeiten, - Straßen- und Tiefbauarbeiten sowie bei Kanalverlegungen, - zu erwartenden Verdichtungsarbeiten, - zu erwartenden Nachbarschaftsstreitigkeiten. begutachtet werden: - Gebäude und Bauwerke jeglicher Art, - Verkehrsflächen (z.B. Straßen, Parkplätze) . Ich besitze als Sachverständiger für Baumängel und Bauschäden die notwendige Fachkompetenz. |
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Wann empfiehlt sich eine BWS? | |||||||||
Die Beweissicherung dient in einem möglichen SCHADENSFALL sowohl den Versicherungen bei Regressansprüchen Dritter als auch den Gerichten, wenn es zu einer weiteren Auseinandersetzung kommen sollte. Eine fachgerechte und aussagekräftige Beweissicherung stellt ein aussagekräftiges Beweismittel dar, dass eine Übervorteilung des Geschädigten ausschließt. | |||||||||
Für wen empfiehlt sich eine BWS? | |||||||||
Im Rahmen eines Bauvorhabens sind es 2 Gruppen, die von einer BWS profitieren: 1. Als BAUHERR bzw. BAUHERRENVERTRETER (Projektsteuerer, Architekt, Bauleiter) sollten Sie eine fachgerechte und aussagekräftige Beweissicherung vor Beginn der Bauarbeiten durchführen um bei evtl. Schadensfällen auf der sicheren Seite zu stehen. 2. Als Eigentümer bzw. Eigentümervertreter mit Bedenken gegen ein geplantes BV in ihrer Nachbarschaft, ist es sinnvoll eine BWS durchführen zu lassen, vorausgesetzt der Bauherr des geplanten BV hat nicht selber eine BWS beauftragt. | |||||||||
Bauüberwachung / Bauherrenbetreuung | |||||||||
Dieses Angebot richtet sich an alle Bauherrn. Wir vertreten direkt den
Bauherrn und überwachen in seinem Interesse die Ausführung der Bauleistungen.
Erfahrungen zeigen, dass durch diese Art der Bauüberwachung viele Mängel
und somit oft hohe Folgekosten für den Bauherrn vermieden werden können.
Zu meinen Leistungen gehören u.a.: - Überprüfung der Leistungen auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, - Überprüfung der Leistungen auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen und - Leistungsbeschreibungen der ausführenden Firmen - Überprüfung der Leistungen auf Einhaltung der anerkannten Regeln der Bautechnik und geltenden DIN-Vorschriften, - Aufzeigen von Mängeln und Überwachung der Beseitigung, - Beratung des Bauherrn bei Rechnungsprüfung, - Beratung des Bauherrn in allen den Bau betreffenden Fragen, u.v.m. Fordern Sie mich, ich freue mich auf Ihre Anfrage. |
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Bauabnahme | |||||||||
Zum Zeitpunkt der Bauabnahme tritt die Umkehr der Beweislast ein, d.h.
der Bauherr muss nach der Abnahme evtl. Mängel beweisen. Dies gilt nicht
für solche Mängel, die sich der Bauherr im Abnahmeprotokoll vorbehalten
hat. Baumängel sind u.a. - das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, - ein die Gebrauchstauglichkeit einschränkender oder den Wert mindernder Fehler - ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik. Eine Abnahme kann - förmlich, - konkludent (6 Werktage nach Inbenutznahme VOB/B § 12, Abs. 5, Ziff. 2) oder - fiktiv (stillschweigend), 12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung (VOB/B § 12, Abs. 5, Ziff. 1) erfolgen. Eine Bauabnahme bezieht sich auf eine optische Prüfung der Gebrauchsfähigkeit am Abnahmetag. Die Abnahme für uns als Gutachter beschränkt sich immer auf eine Mitwirkung an einer technischen Abnahme. Für nicht freigelegte Bauteile, wie Abdichtungen (Feuchteschutz), Wärmedämmung (Wärmeschutz), Auflager, Verbindungsmittel (Statik), Schallschutz und nicht stofflich untersuchte Eigenschaften von Bauteilen oder Baustoffen, wie Betongüten, Steinsorten oder dergleichen kann deshalb keine Haftung übernommen werden. |
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Was bedeutet die Bauabnahme? | |||||||||
Nach der Unterzeichnung des Bauvertrages ist die Bauabnahme der nächste
bedeutende Schritt zum Erweb von Wohneigentum. Sobald Sie als Auftraggeber
die Abnahme unterschrieben haben, gehen die Gefahren auf Sie über. |
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Mediation | |||||||||
Das heutige Baugeschehen ist geprägt durch eine Vielzahl von Bauprozessen.
Unterschiedliche Ansprüche und Ansichten der Parteien in Verbindung mit
einem undurchsichtigen und widersprüchlichen Vertragswerk lassen heute kaum
ein großen Bauvorhaben ohne langwierige, gerichtliche Auseinandersetzungen
zu Ende gehen. Bauprozesse, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren gehen, sind heute die Regel. Hierbei entstehen Kosten, die schnell existenzgefährdend werden können. Hinzu kommen ggf. Folgekosten, die bei rechtzeitigem Eingreifen drastisch reduziert wenn nicht gar ganz zu vermeiden sind. Die staatlichen Gerichte sind hier vielfach überfordert. Die Flut der Prozesse führt zu einer Überlastung der Gerichte und macht aufwendige Gutachten erforderlich, welche die Verfahren verzögern und verteuern. Fällt das Urteil dann noch als Teilschuldspruch auf Basis eines "Vergleiches" aus, führt die Verteilung der daraus resultierenden Kosten oft dazu, dass die Belastung beider Parteien höher ausfällt, als hätte sie den Schaden direkt selbst übernommen. Dabei hätten durch vorausschauende Vertragsregelungen und durch kurzfristige Schlichtung in fast allen Fällen der Konflikt für beide Parteien einvernehmlich mit überschaubarem Risiko beigelegt werden können. Schlichtung durch Kooperation an Stelle von Konfrontation lautet die Devise. Durch die übliche Rollenverteilung sind alle Projektbeteiligten einer Partei zugeordnet. Eine Schlichtung kann daher nur durch unparteiische Dritte funktionieren. Es hat sich gezeigt, dass Schlichtung im Bauwesen als Form der kurzfristigen und kostengünstigen Streitbeilegung nur mit technischer und juristischer Kompetenz realisierbar ist. Schlichter sind daher Juristen mit dem Schwerpunkt Baurecht oder Bausachverständige. |