U R T E I L E   VOR   G E R I C H T !
Mieter Renovierung
Sagt der Vertrag, dass der Mieter laufend Schönheitsreparaturen und zum Auszug eine komplette Endrenovierung leisten muß, gilt keine der beiden Klauseln. Der Vermieter muß alles zahlen.
BGH, Aktenz. VIII ZR 308/02.
30 % für den Makler
Ein Makler-Honorar von 30 % ist nicht unbedingt sittenwidrig. Vorraussetzung: Der Makler vertreibt eine Wohnanlage alleine und zahlt die Courtage zurück, wenn das Geschäft scheitert.
BGH, Aktenz. III ZR 184/02
Maklerprovision
Haben Makler und Käufer eines Hauses nichts schriftlich vereinbart, kann der Käufer davon ausgehen, dass der Verkäufer die Maklerprovision übernimmt. BGH, Aktenz. III ZR 233/98.
Keine Maklerprovision
Ein bereits gekauftes Haus stellt sich als baufällig heraus, der Kauf kam jedoch zu stande, weil der Verkäufer die bestehenden Mängel arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall hat der Käufer das Recht, den Kaufvertrag anzufechten und auf Wandlung zu bestehen. Auch der Makler muß seine bereits erhaltene Provision zurückzahlen. BGH, Aktenz. II ZR 3/00.
Der Wille zählt
Wer ein renovierungsbedürftiges Haus kauft, kann die Aufwendungen zur Instandsetzung nur steuerlich geltend machen, wenn er glaubhaft versichert, das Haus vermieten zu wollen. Zieht er jedoch selbst ein, muß er rückwirkend nichts zurückzahlen. Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenz. VII ZR 362/01.
Stinkendes Parkett
Dünstet ein Parkettboden noch Monate nach der Versiegelung scharf riechende Substanzen aus, muß der Bodenleger die Arbeitskosten des Rechnungsbetrages zurückzahlen und zusätzlich Schadenersatz leisten. OLG Köln, Aktenz. VII ZR362/01
Immobilienhandel
Grundstücke die aus steuerlichen Gründen verschenkt werden, zählen mit, wenn es um die Frage geht, ob gewerblicher Immobilienhandel betrieben wird. Drei Objekte in fünf Jahren dürfen veräußert werden. BFH, Aktenz. VII ZR 362/01.
Vergleichsmiete
Wer eine Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen begründet, muß dem Mieter deren Lage genau benennen. Allgemeine Angaben reichen nicht. Bundesgerichtshof, Aktenz. VIII ZR 72/02
Vertragsstrafe
Verspätungen am Bau werden, wenn vereinbart, mit höchstens 5 % des Auftragsvolumens bestraft. BGH, Aktenz. VII ZR 210/01
Zu Spät - Vertrag gelöst
Verpflichtet sich der Verkäufer einer Altbauwohnung innerhalb eines Jahres zu sanieren, darf er den Zeitraum nicht um 5 Monate überziehen. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Baugenehmigung der Grund der Verzögerung war. BGH, Aktenz. VII ZR 490/00
Bausumme bindet
Hat der Architekt im Vertrag eine Bausumme vereinbart, darf er für die Berechnung seines Honorars nicht mehr zu Grunde legen. Bundesgerichtshof, Aktenz. VII ZR 362/01.
Eigenmächtigkeit kommt teuer zu stehen
Ein Architekt, der eigenmächtig den Keller 1,15 m höher baut als geplant, muß die Kosten für den Abriß tragen, selbst wenn diese Änderung technische und wirtschaftliche Vorteile gebracht hätte. Er darf den Bauherren die Entscheidung nicht abnehmen. BGH, Aktenz. VII ZR 1/00.
Pfusch: Bauträger haftet
Ein Bauträger, der einen Bau komplett betreut, haftet für alle Baumängel. Eine Vertragsklausel, die Partnerbetrieben die Verantwortung für Fehler zuschiebt, ist unzulässig. Bundesgerichtshof, Aktenz. VII ZR 493/00.
Pfuscher trägt die Folgen
Ein Bauunternehmer muß für alles aufkommen, was für die Beseitigung eines von ihm verursachten Mangels nötig ist. Dazu zählen auch Übernachtungskosten. Der Käufer darf wegen des Pfusches keine finanziellen Nachteile erleiden. Bundesgerichtshof, Aktenz. VII ZR 251/02.